Bis 30. November die Krankenkasse kündigen
Die Prämien für 2027 steigen schweizweit um 5,0 Prozent. Im Kanton Bern beträgt die mittlere Prämie neu CHF 420.20 im Monat, CHF 21.40 mehr als dieses Jahr. Das hat das Bundesamt für Gesundheit Ende September bekanntgegeben. Ihre persönliche Prämie steht im Brief Ihrer Kasse, der bis Ende Oktober kommen muss.
Die Grundversicherung bezahlt bei allen Kassen dieselben Leistungen, und jede Kasse muss Sie aufnehmen, egal wie alt oder gesund Sie sind. Wie viel Sie mit einem Wechsel sparen, zeigt der offizielle Prämienrechner des Bundesamts für Gesundheit auf priminfo.admin.ch.
Die Fristen
Die Kündigung der Grundversicherung muss bis Montag, 30. November 2026 bei Ihrer Kasse eintreffen. Es zählt der Eingang, der Poststempel genügt nicht. Schicken Sie den Brief eingeschrieben und mindestens eine Woche vorher ab. Bei der neuen Kasse melden Sie sich bis Ende Dezember an. Die alte Versicherung endet erst, wenn die neue Kasse Ihre Aufnahme bestätigt hat.
Bevor Sie kündigen
- Für Zusatzversicherungen darf eine neue Kasse Sie wegen Ihrer Gesundheit ablehnen. Kündigen Sie die Zusatzversicherung deshalb nicht im gleichen Brief mit.
- Wer bei der Krankenkasse gemahnte Prämien oder Franchise-Rechnungen offen hat, kann erst wechseln, wenn alles bezahlt ist, samt Zinsen und Betreibungskosten. Vorher bleibt die Kündigung ohne Wirkung. Dann gehen wir zuerst die Schulden an.
Den Vergleich können wir zusammen machen. Die Kündigung und die Anmeldung bei der neuen Kasse schreibe ich für Sie. Reicht das Geld auch nach dem Wechsel nicht, prüfen wir, ob Sie Prämienverbilligung bekommen.